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Die MGG klärt auf – Was Sie über das Präventionsgesetz wissen sollten

August 30, 2016

Aspekte des Präventionsgesetzes und Leistungen der Krankenkassen

Der GKV-Spitzenverband legt in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die leistungen der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung fest (§§ 20 und 20a SGB V). Diese gelten verbindlich für die Leistungen vor Ort.

Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V
a. Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten mit den Präventionsprinzipien:
Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundhetlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

b. Handlungsfeld Ernährung mit den Präventionsprinzipien:
Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

c. Handlungsfeld Stressmanagement mit den Präventionsprinzipien:
Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
Förderung von Entspannung
d. Handlungsfeld Suchtmittelkonsum mit den Präventionsprinzipien:
Förderung des Nichtrauchens
gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums

Betriebliche Gesundheitsförderung nach §§ 20a SGB V.
a. Handlungsfeld Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung (verhältnispräventive Ausrichtung) mit den Präventionsprinzipien:
Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen, d.h. gesundheitsgerechte Führung und gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen (Bewegungsförderliche Umgebung, Gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag, verhältnisbezogene Suchtprävention im Betrieb).

b. Handlungsfeld Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil (verhaltenspräventive Ausrichtung) mit den Präventionsprinzipien: Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte, Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag und Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb.

c. Handlungsfeld Überbetriebliche Vernetzung und Beratung mit dem Präentionsprinzip:
d.h. Verbreitung und Implementierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke.

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