Die MGG klärt auf – Was Sie über das Präventionsgesetz wissen sollten
Aspekte des Präventionsgesetzes und Leistungen der Krankenkassen
Der GKV-Spitzenverband legt in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die leistungen der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung fest (§§ 20 und 20a SGB V). Diese gelten verbindlich für die Leistungen vor Ort.
Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V
a. Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten mit den Präventionsprinzipien:
Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität, Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundhetlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme
b. Handlungsfeld Ernährung mit den Präventionsprinzipien:
Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
Vermeidung und Reduktion von Übergewicht
c. Handlungsfeld Stressmanagement mit den Präventionsprinzipien:
Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
Förderung von Entspannung
d. Handlungsfeld Suchtmittelkonsum mit den Präventionsprinzipien:
Förderung des Nichtrauchens
gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums